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Wer für den Schaden aufkommt, den eine solche Dachlawine verursachen kann, beschäftigt immer wieder die Gerichte. Wie ein Richter hier entscheiden würde ist fraglich. Einerseits muss der Hausbesitzer dafür Sorge tragen, dass keine Dachlawinen von seinem Haus abgehen. Bei den gewaltigen Schneebergen oft eine nicht zu bewerkstelligende Vorgabe. Hat der Hausbesitzer ein Schneefanggitter angebracht, so würdigen dies Richter oftmals als genügend Fürsorge. Der Hausbesitzer ist dann von der Haftung frei, der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden "sitzen".
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